Wohn­immobilien 


 

Ihr Zuhause in besten Händen


Ob Sie Ihre Traumwohnung suchen oder Ihre Immobilie verkaufen möchten - wir möchten Ihr kompetenter Partner für Wohnimmobilien sein. Mit umfassender Marktkenntnis, individueller Beratung und auf Wunsch einem Rundum-sorglos-Service begleiten wir Sie auf Schritt und Tritt. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche zu verstehen und in die Realität umzusetzen. Von der Preisfindung über die Vermarktung bis hin zur Begleitung der Vertragsabwicklung sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und erstklassige Ergebnisse. Vertrauen Sie auf unser Engagement, unsere Kompetenz und unsere Leidenschaft, um Ihr Immobilienprojekt zum Erfolg zu führen.

Unsere Leistungen

für Privatkunden, die nach einem Zuhause suchen oder ihre Immobilie verkaufen möchten


Verkauf und Vermietung von Bestandsimmobilien und Neubauten

Unterstützung bei der Suche nach individuellen Wohnimmobilien

Immobilienbewertung

Erstellung hochwertiger Exposés und Vermarktung

Unterstützung bei der Vertragsabwicklung und Übergabe

Rundum-sorglos-Service (z.B. Vermittlung von Handwerker- und Ingenieurleistungen)

 

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen für schnelle Klarheit


1. Maklerauswahl & Maklerempfehlung

Bevor der Verkaufsprozess beginnt, entscheiden sich viele Eigentümer für die Beauftragung eines Maklers. Eine gute Maklerauswahl basiert auf:

  • Erfahrung und Fachkenntnis: Der Makler sollte sich in der Region auskennen und Referenzen vorweisen können.
  • Vermarktungsstrategien: Welche Kanäle nutzt der Makler? Arbeitet er mit Social Media, Netzwerken oder Secret-Sale?
  • Transparenz und Service: Ein seriöser Makler informiert über seine Leistungen, Kosten und den Ablauf.


2. Termin mit dem Makler vereinbaren

Nach der Maklerauswahl folgt die erste persönliche Besichtigung. Der Makler kommt zur Immobilie, nimmt alle Eckdaten auf und berät den Eigentümer über den Verkaufsprozess.


3. Begutachtung der Immobilie & Marktpreiseinwertung

Der Makler analysiert die Immobilie vor Ort und erstellt eine professionelle Marktpreiseinwertung. Dabei gibt es drei gängige Bewertungsmethoden:

  • Sachwertverfahren:

  – Wird oft bei selbstgenutzten Häusern angewendet.

  – Der Wiederbeschaffungswert (Baukosten) abzüglich Altersabschreibungen wird bestimmt.

  – Grundstückswert wird hinzugefügt.


  • Ertragswertverfahren:

  – Wird bei vermieteten Immobilien (z. B. Mehrfamilienhäusern) genutzt.

  – Die erzielbare Jahresnettokaltmiete wird mit einem Faktor multipliziert (abhängig von Lage und Markt).

  – Wert ergibt sich aus Mietrendite und Marktentwicklung.


  • Vergleichswertverfahren:

  – Orientiert sich an Verkaufspreisen ähnlicher Objekte in der Region.

  – Besonders bei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern relevant.


4. Angebotsbesprechung, Präsentation & Preisstrategie

Der Makler stellt dem Eigentümer die Marktanalyse und die Bewertung vor. Gemeinsam wird eine Verkaufsstrategie festgelegt:

  • Festpreis oder Verhandlungsspielraum?
  • Direkte Vermarktung oder diskreter Verkauf (Sequel Sale)?
  • Besondere Zielgruppenansprache?

Nach der Einigung beauftragen die Verkäufer den Makler offiziell mit dem Verkauf.


5. Fototermin & Unterlagenprüfung

Nachdem die Maklerbeauftragung erfolgt ist:

  • Professionelle, ggf. virtuelle Rundgänge werden erstellt.
  • Unterlagenprüfung: Der Makler stellt sicher, dass alle für den Verkauf notwendigen Dokumente vorhanden sind:

  – Grundbuchauszug

  – Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (bei Eigentumswohnungen)

  – Letzte drei Protokolle der Eigentümerversammlungen

  – Aktueller Wirtschaftsplan

  – Grundrisse & Wohnflächenberechnung

  – Altlastenauskunft & Baulastenauskunft

  – Flurkarte/Katasterauszug

  – Energieausweis


Falls Dokumente fehlen, unterstützt der Makler die Eigentümer:

  • Beantragung beim Grundbuchamt, Bauamt oder Katasteramt.
  • Beauftragung eines Vermessers oder Energieberaters.


6. Exposé-Erstellung & Freigabe durch den Eigentümer

Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird das Exposé erstellt.

  • Enthält Fotos, Grundrisse, Lagebeschreibung & alle relevanten Eckdaten.
  • Eigentümer prüft und gibt das Exposé frei oder wünscht Änderungen.


7. Vermarktung der Immobilie

Es gibt zwei Hauptstrategien:


Variante 1: Öffentliche Vermarktung Online auf Immobilienportalen

  • Social Media: Facebook, Instagram, TikTok & Google Ads
  • Netzwerk & Maklerkooperationen


Variante 2: Sequel Sale (Diskrete Vermarktung)

  • Objekt erscheint nicht in öffentlichen Portalen.
  • Verkauf über internes Makler-Netzwerk & vorgemerkte Interessenten.
  • Besonders geeignet bei hochpreisigen oder sensiblen Immobilienverkäufen.


8. Besichtigungstermine & Kaufpreisangebote

  • Koordination & Durchführung von Besichtigungen.
  • Interessenten geben Kaufpreisangebote ab.
  • Bei mehreren Interessenten kann ein Bieterverfahren erfolgen.


9. Kaufpreisverhandlung & Finanzierungsprüfung

Falls das Angebot unter dem gewünschten Preis liegt:

  • Verhandlungen mit dem Interessenten.
  • Alternative Käufer ansprechen oder Verkaufsstrategie anpassen.


Parallel erfolgt die Finanzierungsprüfung, um sicherzustellen, dass der Käufer zahlungsfähig ist.

  • Makler prüft Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweise.


10. Notar & Kaufvertrag

Sobald sich Verkäufer und Käufer einig sind:

  • Notar wird beauftragt, den Kaufvertrag zu erstellen.
  • Termin zur Unterzeichnung der notariellen Beurkundung wird festgelegt.
  • Makler begleitet den Termin & sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Der Erwerb einer Immobilie erfolgt durch notariellen Kaufvertrag und die sogenannte dingliche Einigung (Auflassung) und die Eintragung der neuen Eigentümer in das Grundbuch (§§ 873, 925 BGB).

Beim Notartermin werden im Rahmen des Kaufvertrages neben Benennung von Vertragspartnern, Kaufgegenstand, Kaufpreis und Bedingungen die Bewilligung der Auflassungsvormerkung und alle die Übertragung des Eigentums an der Immobilie vorbereitenden Erklärungen abgegeben und beurkundet. Hierzu gehört auch die Belastungsvollmacht für den Käufer, damit dessen finanzierende Bank eine Grundschuld zur Eintragung bringen kann. Später stellt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises durch Fälligkeitsmitteilung fest (in der Regel nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Löschung von alten Grundpfandrechten sowie anderen löschbaren Lasten). Das Notariat prüft ferner, ob der Verkäufer den Eingang des Kaufpreises auf seinem Konto bestätigt hat oder es auf dem etwaigen Notaranderkonto eingegangen ist. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Übergabe des Grundbesitzes. Die Eigentumsumschreibung erfolgt später durch das zuständige Grundbuchamt. Spätestens jetzt wird dem Käufer eine Kopie der Grundstücksversicherungspolice ausgehändigt (außer bei Eigentumswohnungen in WEG-Verwaltung), damit dieser ggf. die Versicherung übernehmen kann, wozu er berechtigt ist. 

Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen und Anhängen und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen (siehe oben Nr. 5 „Wie läuft ein Immobilienverkauf bis zum Notarvertrag ab?“) sowie der Wirtschaftsplan zur Prüfung der angesparten Rücklagen helfen Ihnen, Überraschungen zu vermeiden. Ist etwa ein Aufzug unter Kostenteilung geplant? Sind Zusammenlegungen zweier Wohnungen möglich? Reichen die Rücklagen für periodisch immer wieder erforderliche Reparaturen aus?

Gemeinsam begutachten wir Ihre Immobilie und besprechen, ob ggf. Maßnahmen erforderlich werden, um einen besseren Kaufpreis zu erzielen. 

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre Wünsche und Anforderungen. Wir stellen Ihnen passende Objekte vor und begleiten Sie bei allen Besichtigungen und Entscheidungen. Dabei klären wir mit Ihnen gemeinsam auch Ihr gewünschtes Kaufpreisvolumen auf der Basis Ihres Eigenkapitals und des Ihnen möglichen monatlichen Kapitaldienstes.  Haben Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden, folgt die Angebotsabgabe und Verhandlung, bevor ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird. Schließlich erfolgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages, die Sicherung Ihres Anspruches durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch und später der Vollzug der Eigentumsübertragung (siehe oben " Wie läuft ein Grundstücksverkauf ab?").

Nicht immer muss Ihre Hausbank das für Sie beste Darlehensangebot unterbreiten. Wir sind Ihnen auf Wunsch gerne bei der kostenlosen Vermittlung von weiteren Banken und Finanzierungsberatern behilflich*.


*Wir sind Makler i.S.v. § 34 c GewO, nicht jedoch Finanzierungsvermittler gem. § 34 i GewO. 


Eine Immobilienfinanzierung ist in der Regel auf eine Tilgungsdauer von 10 bis zu 30 oder 35 Jahren ausgelegt und weist fast immer einen festen Ratenbetrag aus, der sich aus dem Zins und der anteiligen Tilgung zusammensetzt (Annuität). Um Sicherheit über die Höhe der monatlichen Belastung auch für die nähere Zukunft zu erlangen, kann zumindest außerhalb von Hochzinsphasen eine Zinsbindung von 5 bis 20 Jahren sinnvoll und notwendig sein. Allerdings ist das Darlehen dann während der Zinsbindung nur im Fall des Verkaufes der Immobilie und ggf. anderer eng begrenzter Sonderfälle gegen Vorfälligkeitsentschädigung rückführbar (§§ 502 Abs. 1; 500 Abs. 2 Satz 2 BGB). Darlehen mit Festzinsvereinbarungen von mehr als zehn Jahren sind zum Ablauf der ersten zehn Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens unabhängig von Immobilienverkauf oder sonstigen Sonderfällen mit einer Frist von 6 Monaten kündbar (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Zur genauen Fristberechnung lassen Sie sich bitte ggf. anwaltlich beraten. 


Eine Sondertilgungsoption, die es Ihnen ermöglicht, das Darlehen zu bestimmten Stichtagen aus Ihren Geldzuflüssen schneller zu tilgen, sollte immer vereinbart werden.  Die Verbraucherzentralen geben zu diesem Thema in ihren Veröffentlichungen wertvolle Hinweise.

Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren wie Marktlage und Preisvorstellungen ab. In der Regel kann ein Verkauf zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern.

Das kann im Einzelfall möglich sein. Wir arbeiten auf Wunsch mit externen Finanzierungsberatern zusammen, die individuelle Lösungen für Ihre Situation finden können.