1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB.
2. Maklerverträge kommen mit der Von Häfen & Störig Immobilien GmbH zustande, sobald ein Interessent unser Angebot annimmt – z. B. durch Anforderung eines Objekt-Exposés und unter Anerkennung dieser AGB.
3. Unser Nachweis-/Vermittlungsauftrag wird schriftlich oder mündlich erteilt. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
4. Ist ein Objekt bereits bekannt, ist dies unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt – selbst wenn dieser von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Sie ist vom Käufer/Verkäufer (je nach Vereinbarung) zu zahlen.
7. Rückforderungsansprüche oder Nachverhandlungen bei späterer Rückabwicklung des Vertrags, z. B. wegen Rücktritt, Anfechtung o. ä., entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Maklercourtage.
8. Eine Weitergabe von Informationen oder Exposés an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Bei Zuwiderhandlung entsteht ein Provisionsanspruch.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Von Häfen & Störig Immobilien GmbH, sofern gesetzlich zulässig.
10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Impressum | Datenschutz | AGB