Liquiditäts­sicherung
für Best-Ager 60plus


 

Sorglos und wohlhabend in Ihre Zukunft


Sie haben Ihren Renten- oder Pensionseintritt realisiert oder Ihre Firma übergeben? Die Kinder sind aus dem Haus? Sie möchten sich Ihre Träume erfüllen, Ihr Einkommen absichern oder einfach Liquidität schaffen und sich in späteren Jahren keine aufwändigen und teuren Reparaturen/Sanierungen von Dach, Heizung, etc. oder über bestimmte Höchstbeträge hinaus mehr zumuten, aber trotzdem noch einige Jahre in Ihrer Immobilie wohnen bleiben?

Hier stehen wir Ihnen sehr gerne mit kompetenten Lösungen zur Seite. 

Welche Optionen gibt es?


Hinweis: Sollte das Gericht in Ihrem konkreten Fall eine Betreuung angeordnet haben, beziehen Sie bitte Ihren Betreuer ein. Grundstücksgeschäfte bedürfen der Anhörung und Genehmigung durch das zuständige Amtsgericht. 

01

Verkauf Ihrer Immobilie, die Sie dann vom Käufer zu vorher festgelegten Konditionen mieten. 

02

Verkauf der Immobilie und Einräumung eines Wohnungsrechts als Reallast gemäß § 1105 BGB zu Ihren Gunsten mit erstrangiger Sicherung im Grundbuch. 

03

Verkauf der Immobilie und Einräumung Ihres Nießbrauchrechtes gemäß § 1030 BGB. 

04

Verkauf Ihrer Immobilie gegen Zahlung einer monatlichen Leibrente durch den Käufer.

05

Aufgeschobener Auszug: Sie verkaufen etwa bei perspektivisch geplantem Umzug in ein Seniorenstift, eine Senioren-WG oder eine kleinere altersgerechte Eigentumswohnung Ihre Immobilie vollständig, bleiben aber dort noch bis zu drei Jahren wohnen. 

06

Immobiliendarlehen mit Sofortauszahlung, mit teilweiser Sofortauszahlung und/oder ratierlicher Auszahlung. 

07

Teilverkauf 

Sie veräußern einen Anteil von 25-50 % der Immobilie, erhalten dafür den Kaufpreis und zahlen für den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt an den Käufer. 

08

Umkehrhypothek

Es handelt sich hierbei um ein Modell eines grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliendarlehens, welches während der Laufzeit frei von laufenden Zins- und Tilgungszahlungen ausgereicht wird und daher eine um eben diese Raten laufend erhöhte Darlehenssumme ausweist 

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen für schnelle Klarheit.


Der komplette Kaufpreiserlös wird Ihnen ausbezahlt und Sie können Ihren Mietvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden, wenn Sie z.B. dann eine Residenz im Ausland bevorzugen. Bei einer sehr langen Nutzungsdauer kann das Modell wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll werden.

Der Grund hierfür ist das mathematische Zusammenspiel aus statistischer Lebenserwartung (alters- und geschlechtsabhängig) und dem daraus resultierenden Wert des Wohn-/Nießbrauchrechtes, des aktuellen Verkehrswertes Ihrer Immobilie, der Kaufpreissumme und sonstiger Kosten. Beim Wohnungsrecht fällt insbesondere der Instandhaltungsanspruch gegen den Käufer ins Gewicht. 

Diese Meinung beruht auf einer anfänglich sehr engen Interpretation einer vor einigen Jahren erlassenen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Verbraucher, umgesetzt in § 505 a BGB Abs. 1, § 18 a Abs. 1 KWG. Viele Kreditinstitute sind sich ihrer Verantwortung gegenüber einer der größten Bevölkerungsgruppen der Bundesrepublik Deutschland und des Altersdiskriminierungsverbotes bewusst und bieten unter bestimmten Rahmenbedingungen Immobiliendarlehen auch für Best-Ager an.

Ja, degressiv (abfallend) nach Alter zwischen 18 % (65/66 Jahre) bis 1 % (ab 97 Jahre), § 22 Nr. 1 a EStG . Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater. 

In den Vertrag kann eine Wertsicherungsklausel aufgenommen werden. Die Leibrente muss dann entsprechend der amtlich festgestellten Teuerungsrate angepasst werden (Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes). 

In der Regel nicht. Bitte lassen Sie Ihre konkrete Situation durch Ihren Steuerberater prüfen.